Hilfe & Anleitung
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Zuwendungsbestätigungen und die App.
Häufige Fragen
Was ist eine Zuwendungsbestätigung?
Eine Zuwendungsbestätigung (umgangssprachlich "Spendenquittung") ist ein steuerlich anerkannter Nachweis über eine Geld- oder Sachzuwendung an eine steuerbegünstigte Körperschaft. Sie berechtigt den Spender zum Spendenabzug gemäß § 10b EStG. Das BMF schreibt verbindliche Muster vor.
Welche BMF-Muster werden verwendet?
Diese App verwendet die Anlagen 3, 4 und 14 des BMF-Schreibens vom 07.11.2013 (BStBl I S. 1333): Anlage 3 für Geldspenden/Mitgliedsbeiträge, Anlage 4 für Sachspenden und Anlage 14 für Sammelbestätigungen. Die Texte werden exakt nach BMF-Vorgabe übernommen.
Muss ich die Bestätigung unterschreiben?
Ja, eigenhändig. Diese App generiert ein vorausgefülltes DOCX-Dokument. Es muss ausgedruckt und vom Unterschriftsberechtigten des Vereins händisch unterschrieben werden. Eine maschinelle Erstellung ohne Unterschrift erfordert eine Genehmigung des Finanzamts, die mit dieser App nicht abgedeckt ist.
Wie lange ist mein Freistellungsbescheid gültig?
5 Jahre ab Bescheiddatum (Freistellungsbescheid) bzw. 3 Jahre (Feststellungsbescheid nach § 60a AO). Nach Ablauf dürfen KEINE Zuwendungsbestätigungen mehr ausgestellt werden. Die App blockiert den Download automatisch.
Was muss ich bei Sachspenden beachten?
Bei Sachspenden muss der Gegenstand genau beschrieben werden (Bezeichnung, Alter, Zustand, historischer Kaufpreis). Der angesetzte Wert muss nachvollziehbar sein. Die Wertermittlungsunterlagen (z.B. Originalrechnung, Gutachten) müssen dem Doppel der Zuwendungsbestätigung in der Vereinsakte beigefügt werden (BMF Nr. 6). Bei Betriebsvermögen: Entnahmewert + Umsatzsteuer angeben.
Was ist ein Aufwandsverzicht?
Ein Aufwandsverzicht liegt vor, wenn ein ehrenamtlich Tätiger auf die Erstattung seiner Aufwendungen verzichtet. Voraussetzungen: Der Anspruch auf Erstattung muss VOR der Tätigkeit rechtswirksam eingeräumt worden sein (z.B. durch Satzung, Vorstandsbeschluss oder Vertrag) und der Verzicht muss zeitnah erfolgen.
Wie lange muss ich die Doppel aufbewahren?
10 Jahre gemäß § 50 Abs. 7 EStDV. Der Batch-Export erstellt automatisch Doppel-Kopien aller Bestätigungen. Bewahren Sie die ZIP-Datei sicher auf (z.B. Vereins-NAS, USB-Stick, externer Datenträger).
Wo sind meine Daten gespeichert?
Alle Daten werden sicher in einer PostgreSQL-Datenbank auf dem Server gespeichert. Im Gegensatz zu einer Browser-Lösung gehen Ihre Daten nicht verloren, wenn Sie den Browser wechseln oder den Cache leeren. Zugriff erfolgt über Ihr persönliches Login.
Wie melde ich mich an?
Sie geben Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten einen 6-stelligen Anmeldecode per E-Mail. Es gibt kein Passwort — der Code ist 10 Minuten gültig. Ein Administrator muss Ihre E-Mail-Adresse vorab als Nutzer angelegt haben.
Können mehrere Personen gleichzeitig arbeiten?
Ja. Da die Daten zentral gespeichert werden, können mehrere Nutzer gleichzeitig auf die Anwendung zugreifen. Jeder Nutzer hat ein eigenes Login mit einer zugewiesenen Rolle (Admin, Schatzmeister oder Leser).
Brauche ich für Spenden unter 300 € eine Bestätigung?
Nein, ein vereinfachter Spendennachweis reicht in Kombination mit dem Kontoauszug (§ 50 Abs. 4 EStDV). Die App bietet beide Optionen an: volle Zuwendungsbestätigung nach Anlage 3 oder einen vereinfachten Spendennachweis.
Fragen, Feedback oder Fehler gefunden?
Wenden Sie sich an den DRK Kreisverband StädteRegion Aachen e.V.:
digitalisierung@drk-aachen.de